Wie in einer Pressemitteilung mitgeteilt, hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht Facebook in zwei Eilverfahren zumindest vorläufig Recht gegeben. Das Gericht hält die Bescheide des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) für rechtswidrig. Das Gericht folgt der Argumentation von Facebook, dass in Deutschland keine Niederlassung von Facebook liegt, sondern lediglich der Sitz in Irland die Voraussetzungen einer Niederlassung erfüllt. Aus diesem Grund sei deutsches Recht nicht anwendbar.

Diese Entscheidung ist zwar nur aufgrund einer so genannten summarischen Prüfung ergangen, aber sie gibt die Meinung des Gerichts sehr deutlich wieder. Mal sehen, wie die nächste Runde im Schlagabtausch ausgeht.

Inhaltlich ging es darum, dass Facebook es verbietet, Accounts unter einem Pseudonym anzulegen.

Hier gehts zur Pressemitteilung des Gerichts: Facebook gegen ULD